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15.02.2001

Tagesordnung
der 2. ordentlichen MV von PRO STADTGARTEN


TOP 1
Satzungsänderung

§ 5 Abs. 2

„Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung in einer Kölner Tageszeitung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.“

wird geändert in

„Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.“

§ 5 Abs. 5

 „Beschlüsse werden mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit durch die Stimme des Vorsitzenden gefasst, mit Ausnahme der Auflösung des Vereins. Über die Art der Stimmabgabe entscheidet der Vorsitzende.“

wird geändert in

„Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit durch die Stimme des Vorsitzenden gefasst, mit Ausnahme der Auflösung des Vereins. Über die Art der Stimmabgabe entscheidet der Vorsitzende.“


TOP 2 Terminfestlegung für Jahreshauptversammlung


TOP 3  Gestaltung des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs

ü 4 mal 2 Mittagessen für 16 Personen

ü Kuchen für Dienstag 16.00 Uhr (ca. 50 Personen)

ü Wein für Mittwochsforum (ca. 40 Personen Plauderrunde danach)

ü Abenddienst


TOP 4 Vorschläge zu weiteren Aktivitäten

ü Wer kann hin und wieder für den Verein kopieren?

ü Wer verteilt die Forumsankündigungen in den Haushalten?

ü Welche Plätze kommen für die 20 DinA3 Kopien in Frage?

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