Vorab ist festzuhalten, dass alle Tagesordnungspunkte sehr intensiv und engagiert diskutiert wurden; der umfangreiche Diskussions
verlauf wird deshalb nicht in der Niederschrift widergegeben, sondern es wird sich auf die Ergebnisse beschränkt:
Verunreinigung durch Hunde
Im Verlauf der Diskussion dieses Punktes wurden von den Vertretern der Polizei und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie der Vertreterin des Ordnungsamtes
ausführlich die Zuständigkeiten und die daraus resultierenden Abgrenzungen der einzelnen Aufgabengebiete erläutert.
Ebenfalls wurden die jeweiligen Rechtsnormen ( Landeshundeverordnung, Grünsatzung,
Orndnungsbehördengesetz ), die die Grundlage des jeweiligen Handelns bilden, erklärt; insbesondere wurde das „Verursacherprinzip“ an einigen Beispielen verdeutlicht.
Die von „Pro Stadtgarten“ angeregten intensiveren
Kontrollen des Stadtgarten können in diesem gewünschten Umfang jedoch nicht geleistet werden.
Sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt ist dies lediglich ein Teil der Gesamtaufgabe, die zu erledigen ist.
Beide Vertreter versicherten, dass der Stadtgarten vom jeweiligen Personal begangen und kontrolliert wird.
Die Vertreterin des Ordnungsamtes berichtet in diesem Zusammenhang, dass künftig die
Außendienstmitarbeiter mit Dienstkleidung ausgestattet werden; hiervon wird sich ein ähnlicher Effekt wie bei den uniformierten Polizisten – rechtskonformeres Verhalten der Nutzer – versprochen.
Grillen
Der Vertreter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen teilt mit, dass auf Einzelinitiative innerhalb des „Pro Stadtgarten“, in der künftigen „Grünsatzung“ der Stadt Köln, das Grillen im Stadtgarten
ausdrücklich untersagt ist. ( diese Ausnahmeregelung gilt im Übrigen lediglich für insgesamt zwei Grünflächen im Stadtgebiet! ).
Besprühte Baumstämme
Die Besorgnis der Vertreter des „Pro
Stadtgarten“, dass die besprühten Bäume Schaden nehmen könnten, wird vom Vertreter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen nicht geteilt.
Von „Pro Stadtgarten“ wird kritisiert, dass im Zusammenhang von Veranstaltungen die im Stadtgarten stattfinden, Schäden verursacht werden ( z. B. durch Befahren der Grünfläche ).
Herr Richard erläutert, dass pro
Jahr ca. 4 bis 5 Veranstaltungen ( jeweils Samstag und Sonntag ) vom Kulturamt sowie 1 Woche ( ganztägig ) vom Jugendamt durchgeführt werden.
Darüber hinaus finden häufig private Feiern statt sowie einmal im Jahr eine
Großveranstaltung der „official art“ am Stellwerkhaus der DB; hier sei der Besucherverkehr durch den Stadtgarten zu bemängeln, obwohl es möglich sei, dass Stellwerkhaus über eine andere Route anzufahren.
Frau
Hilgenberg erläutert, dass die Veranstaltungen der städt. Fachämter auf Antrag hin genehmigt werden; im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die beteiligten Ämter ( z. B. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen )
beteiligt.
In der Genehmigung wird stets zur Auflage gemacht, dass die Vegetationsflächen nicht befahren werden dürfen.
Herr Tappert macht den Vorschlag, dass die Niederschrift über das Gespräch, den beiden o.g.
Fachämtern zugesandt wird und gebeten wird, dass künftig ein Vertreter des betreffenden Amtes den Auf-, bzw. Abbau begleitet.
Das Problem des Besucherverkehrs zum Stellwerkhaus könnte durch die geplante Maßnahme
( wirksame Sperrung des Stadtgarten ) siehe Punkte 3. und 4. gelöst werden.
3. Befahren des Stadtgarten durch verschiedene „Nutzer“
4. Regelung der Zufahrt ( Sperrung )
Diese beiden Punkte wurden gemeinsam erörtert:
Im Zusammenhang mit Punkt 2. wird von den Vertretern des „Pro Stadtgarten“ Klage darüber geführt, dass zu viele „Nutzer“ den Stadtgarten als Zufahrt benutzen.
Nach
intensiver Diskussion einigt man sich darauf, dass von der BV 1 eine Beschlussvorlage gefertigt werden soll, die die Verwaltung beauftragt, den Stadtgarten wirksam abzusperren. Frau Thelen wird sich für die Vorlage
einsetzen.
Herr Richard äußert sich sehr positiv über die Aktivitäten der KASA im Zusammenhang mit Verschmutzungen des neuen Eingangstores.
In diesem Zusammenhang wird erläutert, dass bei der Verwaltung keine Mittel für die
Instandhaltung des Tores veranschlagt sind. Unter dieser Prämisse ( „die Annahme der Schenkung verursacht keine weiteren Kosten“ ) wurde seinerzeit die Ratsvorlage gefertigt und das Tor im Rahmen einer Schenkung von der
Stadt angenommen.
Im Bereich unterhalb des Tores sammelt sich auf der Schwelle vermehrt Schmutz an; offensichtlich fühlt sich lt. Herrn Richard niemand für die Reinigung zuständig.
Frau Hilgenberg teilt mit, dass
für jeden Stadtbezirk eine Kontaktstelle zur AWB besteht; sie wird den o.g. Sachverhalt weitergeben.
6.1 Sturmschäden
Auf Anfrage teilt 67/ Herr Lüssem mit, dass keine nennenswerten Sturmschäden im Stadtgarten zu verzeichnen sind.
6.2 Wegfall eines Parklatzes im Bereich Spichernstr. / Kamekestr.
Von „Pro Stadtgarten“ wird vermutet, dass im o.g. Bereich im Zuge von Baumaßnahmen Parkraum wegfällt.
Anmerkung:
Eine Anfrage durch
Herrn Tappert beim zuständigen Amt für Strassen und Verkehrstechnik bestätigt diese Vermutung nicht!
6.3 Bunker im Stadtgarten
Es wurde die Frage gestellt, ob einer der Anwesenden Erkenntnisse über
einen Bunker im Stadtgarten habe. Frühere Überlegungen gingen dahin, diesen Bunker als Tiefgarage zu nutzen.
Diese Frage wurde von den Anwesenden verneint; Frau Dr. Arntz-Roos und VI/ Herr Tappert
versuchen Informationen hierüber beizubringen.
Anmerkung:
Frau Dr. Arntz-Roos teilte zwischenzeitlich telefonisch mit, dass sie keinen Erfolg hatte; gleiches gilt für die Recherche von Herrn Tappert.
6.4 Frühere Tagesordnungspunkte
Abschließend wurde von Herrn Tappert der Verfahrensstand der früheren Tagesordnung wie folgt erläutert:
Verkehrsführung Spichernstr.
Die seinerzeit avisierte Untersuchung wurde zwischenzeitlich durchgeführt und das Ergebnis im Rahmen der Abendveranstaltung „Christuskirchplatz“ am 11.03.2002 vom
Amt für Strassen und Verkehrstechnik angesprochen.
Durch das Engagement des „Pro Stadtgarten“ im „Arbeitskreis Ring“ fließt dieser Punkt, nach Absprache zwischen Herrn Richard und Herrn Tappert, nunmehr dort auch
ein.
Christuskirchplatz
Am 11.03.2002 wurde von „Pro Stadtgarten“ eine Abendveranstaltung durchgeführt; u.a. sollte vom beauftragten Architekten der ev. Kirche das geplante Bebauungskonzept
vorgestellt werden. Dies erfolgte jedoch nicht, weil sich die ev. Kirche zwischenzeitlich umorientiert hat.
Die zwischen Herrn Tappert und dem Architekten geführten Gespräche sind somit ebenfalls überholt.
Eingangstor zum Stadtgarten
Nach Vorgesprächen zwischen Herrn Tappert und den Architekten sowie dem Amt für Landschaftspflege und Grünfläche erfolgte die Antragstellung ( Baugenehmigung ) des
Tores; die Genehmigung erfolgte zeitnah, sodass das Tor im Rahmen einer von „Pro Stadtgarten“ organisierten Feier am 31.08.2002 eingeweiht werden konnte.
Parallel hierzu wurde das Tor durch Ratsbeschluss als
Schenkung ( Federführung dieses Verfahrens hatte das Amt für Landschaftspflege und Grünfläche/ Herr Dr. Bauer ) angenommen.
Panoramaweg
Über die BV 1 wurde eine entsprechende Anfrage
an die Verwaltung gestellt; die Beantwortung ist abzuwarten.