Beteiligte:
Stadt Köln, Anwohner und die Betreiber der Stadtgarten GmbHEinladende:
Kulturdezernentin Frau Marie Hüllenkremer
Anwesend waren:
Für die Stadt:
Kulturdezernentin Marie Hüllenkremer
Rechtsdezernent Gerhard Kappius
Kulturamtsleiter Jürgen Nordt
Leiter Ordnungsamt Brockert
Amt für öffentl. Ordnung Ursula Herx
Leiter Bezirksamt Mitte Robert Kilp
Verkehr- und Straßenbauamt Feldhausen
Für die Anwohner:
Pit Falkenstein
Sonja Friedrich
Ulrike Klein
Martin Lehnen
Lisa Rheingans
Susanne Richard
Felix Richard
Frau Straussfeld
Für die Stadtgarten GmbH:
Reiner Michalke
Matthias von Welck
Norbert von der Grün
Schallmessung Hütter
Sekretärin Jacqueline Steiniger
Kulturdezernentin Hüllenkremer eröffnete die Sitzung und versuchte sofort eine konstruktive
und harmonische Stimmung zu erzeugen. Sie ließ die Beteiligten der Stadt und die Biergartenbetreiber sich einzeln vorstellen. „Wir wollen uns verständigen“, sagte sie. „Jeder soll hier zu seinem Recht kommen.“
Peter Paul Falkenstein nutzte die Vorstellung der Anwohner dazu, darzulegen, daß sich die Anwohnerschaft nicht, wie in der Presse oft fälschlich dargestellt, aus „sauertöpfischen Altertümern“ zusammensetzt,
sondern aus überwiegend jüngeren Menschen von denen viele in künstlerischen und artverwandten Berufen tätig sind, „mit beiden Beinen fest im Leben stehen und dasselbe auch zu genießen wissen.“ Er umriß kurz die
Belästigungen, die in dem Viertel um den Stadtgarten in den letzten Jahren zunehmend entstanden sind: Verkehrs- und Gaststättenlärm, Unrat, Gestank und zugeparkte Gehwege. Er räumte ein, daß sich, seitdem die Betreiber
nun endlich die 22-Uhr-Schließung beachten, die Situation in und um den Biergarten in den letzten Tagen deutlich verbessert hat. Außerdem berichtete Pit Falkenstein von einem Fax der Mitklägerin Dr. Helga Arntz-Ross in
dem sie sich dahingehend äußert, daß sie unter gewissen Umständen einer Sperrzeitverkürzung um eine halbe Stunde auf 22.30 Uhr zustimmen könnte.
Rechtsdezernent Kappius legte die grundsätzliche Rechtslage
dar. Danach ist es in NRW Gesetz, daß außengastronomische Betriebe um 22.00 Uhr schließen müssen. In Köln werden schon einmal Ausnahmen gemacht. „Dann wird eine Sperrzeitverkürzung auf 23.00 Uhr, vereinzelt sogar bis
24.00 Uhr akzeptiert, wenn dadurch niemand gestört oder belästigt wird und keinerlei Belästigungen moniert werden.“ Eine Änderung der Handhabung sei deshalb nur möglich, wenn sich alle Beteiligten und Betroffenen einig
sind. Im Falle Stadtgarten führte der Dezernent aus, „lag die Praxis anders: Es gab erhebliche Belästigungen auch nach 22.00 Uhr.“ Mit Blick auf die Anwohner sagte er wörtlich: „Die Stadt fühlt sich als Anwalt auch für
die Nachbarn.“
Amtsleiter Brockert verwies auf einen Vergleichsvorschlag der Stadt an das Verwaltungsgericht in Sachen Anwohner ./. Stadt Köln, der eine Sperrzeitverkürzung auf 23.00 Uhr für den
Biergartenbetrieb vorschlug.
Anwohnerin Ulrike Klein, dreifache Mutter, beklagte sich über die vom Verkehr in der Spichernstraße ausgehende Gefährdung der Kinder. Außerdem kritisierte sie die zunehmende
Verschmutzung des Parks, unter anderem durch frei herumlaufende Hunde.
Stadtgarten GmbH-Verantwortlicher v. der Grün beschrieb, daß die Menschenmassen, die sich an warmen Abenden auf dem Gelände des
Stadtgartenrestaurants tummeln, aus zwei Gruppen bestehen: Den verzehrenden Gästen und Nachtschwärmern, die sich dazugesellen und sich in umliegenden Kiosken und Imbißstuben versorgen. „Diese Mengen haben wir noch nicht
so im Griff, wie wir’s gerne hätten“, räumte er ein. Er beschrieb die in den letzten Jahren stark angewachsene Attraktivität des Stadtgarten-Viertels und versuchte damit darzulegen, daß sein Biergarten lediglich eine
Lärmquelle von vielen sei.
Berzirksamtsleiter Kilp führte aus, daß sich die Lebensverhältnisse in Köln in den letzten zehn Jahren stark geändert haben. Wörtlich: „Anders als früher nutzen die Kölner heute
ihre Grünflächen, was einerseits zu begrüßen ist, andererseits der Stadt aber hohe Kosten verursacht.“ Da muß viel Unrat entfernt werden, und beschädigte Rasenflächen sind zu reparieren. Er sprach von „Mengenproblemen“:
Erstens besitzt Köln viele Grünflächen, zweitens „werden die Parks von Tausenden Leuten bevölkert, deren Entfernung nur mit sehr umfangreichen Polizeieinsätzen möglich wäre. Das wird keiner tun wollen. Wir müssen uns
hier der Bevölkerung beugen.“ Kilp erwähnte auch die zahlreichen Kioske, die „Büdchen“, bei denen sich die Nachbarn spätabends noch Bier holen konnten. Heute versorgen sich dort Tausende von Nachtschwärmern. „Die Kioske
bekommen damit eine sehr problematische Rolle. Im Bezirksamt haben wir uns darüber schon Gedanken gemacht.“
Dann meldete sich Anwohner Felix Richard zu Wort. Er bezog sich zunächst auf die Ausführungen
seiner beiden Vorredner und gab zu bedenken, daß die Anziehung des Stadtgarten-Biergartens auf eine ganz bestimmte Szene durch die ständigen massiven Sperrzeitenüberschreitungen der vergangenen Jahre verursacht und
dadurch überhaupt erst geschaffen wurde. „Die Anwohner des Stadtgartenviertels sahen bis heute im Verwaltungsgerichtsprozeß gegen die Stadt ihre einzig verbliebene Möglichkeit, sich gegen die von Jahr zu Jahr
zunehmenden Lärmbelästigungen und die stetig wachsende Verrottung der ältesten öffentlichen Kölner Grünanlage zu wehren. Die jahrelange Mißachtung der gültigen Sperrzeitenregelung von Seiten des Biergartenbetreibers ist
unter anderem ursächlich für die Mißstände. Lange Zeit tolerierten die urban denkenden Nachbarn den wachsenden Zustrom der Nachtschwärmer als „Kölsche Lösung“. Zumindest in diesem Fall zeigt sich aber mittlerweile, daß
von einer Lösung gar keine Rede sein kann, sondern vielmehr Geister gerufen wurden, deren Auswirkungen immer verheerender werden und offensichtlich nur schwer wieder los zu werden sind. Wir, die Anwohner, sehen in dem
heutigen Gespräch eine Chance, nicht nur allein dem Gaststättentreit
ein Forum zu geben, welches unsere Probleme zu lösen vermag. Hierfür erscheint uns die Schaffung einer Arbeitsgruppe, welche von städtischer Seite aus koordiniert wird, als besonders geeignet. Die Mitglieder der AG sollten aus Anwohnern und Gastronomen des Viertels und den zuständigen Stadtverwaltern bestehen. Bei näherer Betrachtung der derzeitigen Situation, wird der Stadt daran gelegen sein, ein Urteil im Verwaltungsgerichtsprozeß zu vermeiden. Da es sich um einen Eilantrag der Kläger handelt, ist der Spielraum hierfür äußerst gering. Die Voraussetzungen für eine mögliche außergerichtliche Einigung können nur Maßnahmen sein, welche die Anwohner nachhaltig von Lärmemissionen entlasten. Die Schaffung einer durch und durch urbanen Umgebung ist erklärter Wille der Mehrheit der Anwohner. Zur sinnvollsten und wirksamsten Maßnahme, der Verkehrsberuhigung, wird Herr Martin Lehnen im Anschluß vortragen. Darüber hinaus haben die Anwohner eine Reihe sofort umsetzbarer Maßnahmen erarbeitet, die da sind:
Abschaltung der Ampelanlage Venloer/Spichernstraße zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
Rücknahme der Sperrzeitverkürzung für den Parkgrill, da gerade von dem Imbiß in besonderem Maße
beträchtliche nächtliche Ruhestörungen ausgehen, verursacht durch Gäste des ehemaligen „Schmuckkästchens“
Instruktion der Bismarkwache und des Bezirksamtes zum schnellen Einschreiten gegen
Konzessionsübertretungen und nächtliche Ruhestörungen
Verstärkter Einsatz von Politessen in der Spichernstraße am späten Abend
Vergrößerung der öffentlichen Müllkapazität rings um den
Biergarteneingang und im Park
Aushang im Standesamt mit Hinweisen auf die unnötigen Lärmbelästigungen durch traditionelles Hupen anläßlich Hochzeitstagen
Übernahme der Prozeßkosten
In den konstruktiven Gesprächen zwischen den Anwohnern und den Betreibern des Biergartenbetriebes wurde klar, daß eine ganze Reihe weiterer Entlastungsmöglichkeiten durch Umbaumaßnahmen des
Gastro-Bereiches denkbar sind, die im Idealfall sogar Aussichten auf eine Umsatzsteigerung verheißen. Hierzu hören wir im Anschluß an Herrn Lehnen’s Präsentation Herrn Michalke. Abschließend möchte ich darauf hinweisen,
daß die jahrelangen illegalen Sperrzeitverkürzungen und der dadurch erworbene Besitzstand der Stadtgarten GmbH, nicht unbedingt zur Wahrung desselben führen muß oder darf.“ Er übergab das Wort an
Anwohner
Martin Lehnen. Dieser präsentierte anhand eines vergrößerten Bereichsausschnittes einer deutschen Grundkarte die verschiedenen Vorschläge zur Verkehrsberuhigung des Stadtgarten-Umfeldes:
Die Spichernstraße wird an der Einmündung zur Venloer Straße gesperrt.
Ebenso wird die Herwarthstraße am Kaiser-Wilhelm-Ring gesperrt.
Der nördliche Teil der Spichernstraße ab
der Christuskirche wird in Richtung Mediapark Einbahnstraße.
Die Venloer Straße wird ab der Kreuzung Bismarckstraße stadtauswärts Einbahnstraße.
Die Venloer Straße wird im Bereich des Grüngürtels völlig gesperrt.
Lehnen verwies zunächst auf den Unfallschwerpunkt am ungesicherten Überweg des Grüngürtel-Hauptweges am Übergang Venloerstraße. Allein in den letzten zwei Jahren habe er dort zwei besonders schwere Unfälle mit
Radfahrern miterleben müssen, bei denen die Radler „ungebremst von Autos getroffen“ wurden. Er machte auf den allgemein unterschätzten Kinderreichtum im Stadtgarten-Viertel aufmerksam. Dies dokumentierte er anhand der
zahlreichen Kinderbetreuungsanstalten im unmittelbaren Umfeld des Parks.
Straßenbauamtsvertreter Feldhaus gab zu erkennen, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung nur schwer, auf keinen
Fall aber kurzfristig durchzusetzen seien. Die einzige Maßnahme die zügig erfolgen könnte, wäre die Abschaltung der Ampelanlage am Stadtgarten zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen.
Amtsleiter Brockert
faßte zusammen: „Es gibt in diesem Viertel eine Summe von Problemen.“
Betreiber Rainer Michalke sprach in Richtung Stadtverwaltung: Wenn die Stadt bei ihren Bemühungen um einen Abbau der Belästigungen erste
rasche Erfolge vorweisen könnte und den Anwohnern deutlich signalisiert, daß langfristig eine Verkehrsberuhigung kommt, dann könnte er schon bald mit der Zustimmung zu einer Verlängerung der Öffnungszeit bis 23.00 Uhr
rechnen.
Dem widersprach Dezernent Kappius: Solange die Klage von fünf Anwohnern gegen die Stadt anhängig sei, könne es nur bei der 22-Uhr-Regelung bleiben. Er ließ durchblicken, daß die Stadt Köln sehr an
einer Beilegung des Verwaltungsgerichtsverfahrens interessiert sei. Eine Rücknahme des Eilantrages der Kläger wäre für die Kommune wünschenswert. Er zeigte jedoch Verständnis für den Einwurf des Anwohners Falkenstein:
„Sie müssen schon bitte verstehen, daß die Klage unser einziges Pfund ist mit dem wir noch ein bißchen wuchern müssen.“
Anwohnerin Susanne Richard ging deutlich weiter. Sie plädierte dafür, die
22-Uhr-Regelung in diesem Jahr beizubehalten, um dem nächtlichen Szene-Tourismus den Boden zu entziehen. Später könne man dann über eine längere Öffnungszeit verhandeln.
Anwohner Felix Richard ergänzte, daß
nach einer längeren Periode der 22-Uhr-Regelung, eine neuerliche Sperrzeitverkürzung von den Gästen sicherlich sofort wieder angenommen würde. Unter Umständen trete gerade durch eine vorübergehende Einhaltung der
gesetzlichen Sperrzeit, die von den Anwohnern erhoffte Änderung der Struktur des Gästeaufkommens ein. Im übrigen machte er klar, daß nur ein Teil der Kläger anwesend sei und man nicht über die Köpfe der anderen Kläger
etwas zusagen könne. Er versprach aber, daß „wir uns schnellstens mit den anderen Anwohnern zusammensetzen werden“.
Dann wandte sich Berzirksamtsleiter Kilp direkt an den Betreiber Michalke: „Sehen Sie zu,
daß Sie mit den Anwohnern klarkommen.“ Dann könne er mit der Stadt über alles mögliche reden.
Betreiber Reiner Michalke erklärt, daß es vorrangiges Interesse der Stadtgarten GmbH sei, so bald wie möglich
eine Einigung mit den Anwohnern zu erzielen, da die ohnehin kurze Schönwetterperiode gerade begonnen hat.
Bezirksamtsleiter Kilp bestätigt, daß eine solche Vereinbarung nur zwischen den Betreibern des
Biergartens und den betroffenen Anwohnern geschlossen werden kann.
Kulturamtsleiter Jürgen Nordt warnt davor, den Stadtgartenbetrieb zur Geisel der Gesamtproblematik zu machen und unterstützt Reiner
Michalke in seinem Interesse an einer schnellen Lösung.
Kulturdezernentin Marie Hüllenkremer befürwortet die schnelle Lösung ebenfalls.
Laut Rechtsdezernent Kappius ist eine Vorabregelung nicht möglich.
Die Anwohner sind mit einer Vereinbarung zu diesem Zeitpunkt nicht einverstanden. Die Möglichkeit zu einer Einigung sei erst dann gegeben,
wenn von Seiten der Stadt Sicherheiten bzgl. der angestrebten Strukturreformen auf dem Tisch liegen und alle neu entstandenen rechtlichen Aspekte vom Anwalt der Kläger geprüft worden seien.
Die
verschiedenen Vertreter der Stadt baten die Anwohner um etwas Geduld: Es werde vier bis fünf Wochen dauern, bis die vielen angesprochenen Vorschläge innerhalb der Behörden geprüft worden sind.
Zum Abschluß
einigten sich alle Beteiligten auf die folgende gemeinsame Presse-Erklärung: