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Stadtgarten: Anwohner, Betreiber und die Stadt Köln haben sich am 05. August 1999 vor dem Kölner
Verwaltungsgericht verglichen. In der Vergangenheit wurden die Anwohner des Stadtgarten-Biergartens durch Konzessionsüberschreitungen der Außengastronomie
häufig bis tief in die Nacht hinein wach gehalten. Tatsächlich galt auch für den Biergarten die übliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Die Klagen und Beschwerden der Anwohner verhallten jedoch jahrelang in den Amtsstuben
der Stadt. Die gültigen Sperrzeiten-Regelungen wurden weiterhin über jedes erträgliche Maß hinaus mißachtet. So blieb den „bösen Nachbarn“ nur ein letzter Ausweg aus ihrer Not, die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Im
vergangenen Jahr strengten sie zwei Verfahren gegen die Stadt Köln und die Betreiber als Beigeladene vor dem Kölner Verwaltungsgericht an.
Auf Initiative der Kölner Kulturdezernentin Marie Hüllenkremer trafen sich bereits am
3. Mai 1999
betroffene Anwohner mit den Betreibern des Kultur- und Gastronomiebetriebes „Stadtgarten-Restaurant“ an der Venloer Straße, um über einen Kompromiß bezüglich der Öffnungszeiten des dortigen Biergartens zu verhandeln. An dem Gespräch waren auch beteiligt der städtische Dezernent Kappius sowie die Amtsleiter des Bezirksamtes Innenstadt, Kilp, des Kulturdezernats, Nordt, des Rechtsamtes, Brockert und des Amtes für öffentliche Ordnung, Frau Herx.
Bei diesem Gespräch, das in einer konstruktiven Atmosphäre ablief, wurden gegenläufige Positionen (Nachtleben versus Nachtruhe) formuliert und über mögliche Lösungen diskutiert. Grundsätzlich erklärten
sich die Anwohner bereit, auch eine auf 23 Uhr verlängerte Öffnungszeit des Biergartens hinzunehmen, wenn gleichzeitig geeignete Maßnahmen zu einer ganzjährigen Reduzierung des Lärms im betroffenen Bereich Venloer
Straße und Spichernstraße veranlaßt werden. Auf Anregung der Kulturdezernentin wurde eine städtische Arbeitsgruppe „Stadtgarten“ unter Beteiligung der Anwohner und Betreiber gebildet, um bereits kurzfristig schnell
umzusetzende Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Am 5. August stimmten Stadt, Anwohner und Stadtgarten vor dem Kölner Verwaltungsgericht zwei Vergleichstexten zu. Schon am 3. August war ein Gremium von
Vertretern der Stadt, der Anwohner und den Betreibern unter der Leitung von Frau Hüllenkremer zusammengekommen. Anwohner und Kulturdezernat sind sich einig, daß Lösungen gefunden werden müssen, die Belastungen des
Stadtgartens, als ältesten Kölner Park, und im Wohnbereich um den Stadtgarten herum rasch und nachhaltig zu reduzieren, ohne den Kulturbetrieb in seiner internationalen Bedeutung zu gefährden.
Für die Anwohner: Für die Betreiber:
Felix Richard Rainer Michalke
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