Standpunkte der Anwohner zum Thema Stadtgarten im Rahmen einer Anhörung mit Redakteur Piegler vom KStA Zunächst einmal ist es an der Zeit, endlich die viel gescholtene Frau Dr. Helga Arntz-Ross aus der Schußlinie zu nehmen. Seit 1984 fungierte die Anwältin
naturgemäß als Sprachrohr zunächst einiger und später immer mehr werdender Anwohner, die unter den Belästigungen durch den Stadtgarten zunehmend zu leiden haben. Die Mär von der sauertöpfischen Einzelkämpferin
pflegen Presse und die Verantwortlichen des Stadtgartens bis heute. Jüngstes Beispiel: Ihr Artikel vom 15.10.98. Sie, Herr Piegeler, zitierten Herrn Hubert Heller: „Er berichtete vom StGa-Biergarten, dem eine
einzige Volljuristin eine Sperrstunde um 22 Uhr eingebracht hatte,...“. An diesem Satz ist alles falsch. Erstens, die städtische Konzession für den Außenbetrieb war von Anfang an bis 22 Uhr begrenzt. Der regelmäßige
Verstoß dagegen kann jedoch nicht zu einem Gewohnheitsrecht führen; er bleibt illegal! Zweitens, Kläger vor dem Verwaltungsgericht sind fünf Parteien, allesamt Haus- und Wohnungseigentümer. Die anwohnenden Mieter sollen
als Zeugen auftreten dürfen. Es gibt schon lange Versammlungen, in denen sich eine Vielzahl der Anwohner treffen – es handelt sich um weit mehr als heute hier anwesend -, um geeignete Wege zu finden, sich gegen die
Belästigungen, welche vom Stadtgartenbetrieb ausgehen, zu wehren. Außerdem finden Geldsammlungen statt, um die nicht unbeträchtlichen Verfahrenskosten abzudecken.Die Anwohnerschaft setzt sich aus Menschen
vieler Couleur zusammen. Die überproportionale Präsenz von Menschen, die in irgendeiner Form dem Kulturbetrieb angehören, ist typisch für dieses Viertel. Nicht zuletzt deshalb wurde den Betreibern des Stadtgartens
jahrelang Wohlwollen und Toleranz entgegengebracht. So konnte sich die ebenso wünschens- wie lobenswerte Jazz-Haus-Initiative ungestört entfalten. Das nächtliche Treiben im Biergarten wird gerne mit dem
Hinweis auf importierte südländische Lebensfreude
verteidigt. Ein „Städtchen“ - der Kölner bezeichnet seines gern liebevoll als solches - läßt sich nicht mit mediterranen Metropolen wie Madrid, Rom oder Barcelona vergleichen. Ein Gepferche von teilweise bis zu zweitausend Bierlaunigen (offizielle Schätzung des Ordnungsamtes) ist in keiner südländischen Region anzutreffen. Auf den Prachtstraßen dieser Länder findet man im allgemeinen aneinandergereihte Cafés und Bars, in denen sich noch Tradition und Individualität in ihre Umgebung integrieren. Außerdem gibt es erhebliche, klimatisch bedingte Unterschiede. In der Sommerglut des Südens ruht tagsüber das Leben. Gearbeitet wird in den Morgen- und Abendstunden. Das soziale Beisammensein entfaltet sich erst in der Kühle der Nacht. Die meisten Anrainer des Stadtgartens arbeiten tagsüber, egal wie heiß es ist. Sie sind abends erschöpft, müssen am nächsten Morgen früh wieder aufstehen, brauchen also einigermaßen Ruhe nach 22.00 Uhr. Die Verteidigung dieses Anliegens als
Modeerscheinung abzutun, ist menschenverachtend. Im Stadtgarten haben in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen zahlreiche ungenehmigte Veranstaltungen stattgefunden. Regelmäßig ist die
Konzession um viele Stunden überzogen worden. In Flugblättern äußert sich die Gegenseite folgendermaßen: „Wenn’s an einem lauen Sommerabend heißt, den Biergarten bereits um 22.00 Uhr zu schließen, nur weil’s
dem angeblich lärmgeplagten Nachbarn stinkt und das Gesetz es so vorschreibt...wollen wir nicht länger stillhalten!“ Man stelle sich eine solche Aussage in einer Verkehrskontrolle oder einem Gerichtsverfahren
vor, bei der ein Motorradfahrer einer Anzeige eines nicht zugelassenen Auspuff-Endrohres gegenübersteht. Vor Polizei und Gericht hätte er den Kürzeren gezogen. Umgekehrt, im Fall Stadtgarten - und dies ist besonders
beängstigend – ziehen die Ordnungs- und Sicherheitsorgane der Stadt Köln ständig den Kürzeren. Hierfür ein Beispiel: Im vergangenen Jahr sah sich die Polizei außerstande, eine mehr als siebenstündige Außenveranstaltung
mit exzessiver Lärmentwicklung aufzulösen. Es handelte sich dabei um ein von der Firma Marlboro gesponsertes „Picknick“ und war also eine reine Werbeveranstaltung, deren Techno-Getöse die Anwohnerschaft ohnmächtig
ertragen musste. Erst nach Stunden des Telefonierens stellte sich heraus, daß die Veranstaltung nicht genehmigt war. Und es dauerte eine weitere Stunde, während der die Beschallung eine nicht zu beschreibende Lautstärke
erreichte, bis Beamte der Polizei und des Ordnungsamtes nach dem Rechten sahen. Ergebnis: Ein hochrangiger Polizeibeamter schätzte, daß bei einer Auflösung eines solchen Tumultes erfahrungsgemäß mit etwa 30 Verletzten
zu rechnen sei. Diese Verantwortung wollte die Anwohnerschaft nicht auf sich nehmen und so litten die „bösen Nachbarn“ bis zum bitteren Ende. Sie kannten diese Argumentation schon aus vergangenen Jahren, in denen die
Ordnungskräfte sich außer Stande zeigten, den ausufernden Rummel auf das erlaubte Maß zurückzustutzen. Eine unbedachte Äußerung entschlüpfte laut „Express“ vom 25.06.98 Frau Anne Lüttkes, Chefin der
Grünen-Fraktion: „Wenn das Biergarten-Urteil kommt, muß man mit Straßenschlachten rechnen. ...“ Es ist sicherlich nicht abwegig, solche Zustände als Anarchie zu bezeichnen. Die offensichtliche Machtlosigkeit
hindert die Ordnungsmächte allerdings nicht daran, wie eh und je mit kleinen gastronomischen Betreibern hart ins Gericht zu gehen. Ein wesentlicher, bisher öffentlich nicht diskutierter Aspekt der Kontroverse ist: Der
Stadtgarten ist als ältester Bürgerpark Kölns ein Natur- und Kulturdenkmal. Er steht unter Landschaftsschutz. Der Jahr für Jahr größer werdende Gästeandrang, der den Betreibern des Stadtgarten-Biergartens offensichtlich
schon seit langem über den Kopf gewachsen ist, zerstört den Park mehr und mehr. Ein städtisches Kleinod verkommt. Abgase der an- und abfahrenden „Lebensfreudigen“ verpesten die Umgebung dieses städtischen Kulturerbes.
Am hellichten Tag wird die Grünfläche von Ratten bevölkert, die jede Scheu verloren haben. Es ist erstaunlich, daß die Verantwortlichen des Stadtgarten-Betriebes, die mit den Politikern der Grünen eng
befreundet sind, die Zerstörung wertvollen innerstädtischen Grüns billigend in Kauf nehmen. Auch sollte es doch ein vorrangiges Anliegen einer dem Naturschutz verbundenen Partei sein, Menschen vor schädlichen
Lärmemissionen zu schützen. Ein weiteres Problem, das der Stadtgarten-Betrieb mit sich bringt, ist die Parkplatznot in den anliegenden Straßen, und zwar just dann, wenn die Anwohner (die jährlich 80 Mark
für eine Parkerlaubnis zahlen) die Stellplätze am dringernsten brauchen. Es ist doch klar, daß bis zu 2000 Gäste nicht sämtlich zu Fuß oder mit der Bahn kommen. An lauen Sommerabenden ist es kaum möglich, den
Bürgersteig der Venloer Straße längs dem Stadtgarten zu begehen, weil die gesamte Fläche mit Zweirädern vollgestellt ist. Das erzwungene Ausweichen auf Radweg oder Fahrweg ist hoch gefährlich. Grundsätzlich
lieben die Anwohner den Kulturbetrieb „Stadtgarten“! Ein fröhliches Treiben mit guten künstlerischen Darbietungen ist willkommen. Nur kann nicht angehen, daß bis tief in die Nacht unerträglicher Lärm gemacht wird. Wäre
nicht eine der folgenden Lösungen realisierbar?
- Der Stadtgarten als Hochburg einer internationalen Jazzkultur und der ihn finanzierende Biergarten werden getrennt. Die Außengastronomie könnte ohne weiteres am Fernsehturm angesiedelt werden, wo sie niemanden
stört.
- Die Venloer Straße wird auf der Länge des Stadtgartens gesperrt. So unterbleibt der an- und abfahrende Verkehr der Stadtgarten-Gäste (und damit auch häufig erlebte nächtliche Motorradrennen in der
Spichernstraße). Solche Pläne soll es bereits geben. Dies wäre für das Viertel die optimale Lösung. Während des U-Bahn-Baus wurden einige Jahre gute Erfahrungen mit der Vollsperrung gemacht.
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