Home
Beitragsordnung

Beitragsordnung

PRO STADTGARTEN e.V.
zum Schutze und Wohle des Kölner Stadtgartens

laut Änderungs-Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 11. Januar 2002
 

§ 1

Der ordentliche Mitgliederbeitrag beträgt 30,-- Euro und ist jährlich
bis zum 31. März bzw. 1 Monat nach Beitritt zu entrichten.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist der Beitrag um die Hälfte ermäßigt.
Für Eheleute und Familien, deren Kinder im selben Haushalt leben,
reduziert sich der Beitrag ab dem 2. Familienangehörigen ebenfalls um die Hälfte.
Kinder werden grundsätzlich bis zu ihrem 14. Lebensjahr beitragsfrei gestellt.
Für juristische Personen des Privatrechtes (GmbH, AG, e.V., usw.)
erhöht sich der Beitrag auf 90,-- Euro.

§ 2

In Ausnahme- oder Härtefällen kann der Vorstand die Freistellung eines Mitgliedes
von der Beitragszahlungspflicht beschließen.

§ 3

Die Mitgliederversammlung darf eine Änderung der Höhe des Jahresbeitrages beschließen.

§ 4

Bei einem Mitglied, das mit 2 Jahresbeiträgen im Rückstand ist, erlischt die Mitgliedschaft.

§ 5

Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung
muss dem Vorstand schriftlich bis zum 30. September mitgeteilt werden.
 

Köln, den 14.01.02

Felix Richard (Vorsitz)                                  Dr. Helga Arntz-Ross (stellv. Vorsitz)

[Home] [der Verein] [der Park] [die Projekte] [Impressum]