Der Stadtgarten Köln steht heute nach §23 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) Nordrhein-Westfalen als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ unter Schutz. Im dichtbebauten Stadtgebiet hat er mit seinem alten Baumbestand eine für das Stadtklima
wichtige Ausgleichsfunktion. Er dient zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes in der Kölner Neustadt. Besonders für Vögel und Insekten im Stadtgebiet bietet er ein wichtiges Nahrungs- und Nistareal. Dabei ist die
heute eher extensive Pflege der Anlage vorteilhaft. Durch das stetige Zurückdrängen der Strauchschicht nimmt jedoch ihre Funktion als Nistplatz immer mehr ab. Achtzig verschiedene Arten der Krautvegetation, darunter
Große Sternmiere und Hain-Ampfer, kommen im Stadtgarten vor.
Im Landschaftsplan Köln heißt es, daß der Stadtgarten erhalten und entwickelt werden soll. Ein Entwicklungsprogramm zur Erhaltung des alten
Baumbestandes und der Strauchbestände wurde bis heute nicht ausgearbeitet.
4.3 Aktuelle Nutzungen und Nutzungsansprüche
Der nordwestliche Teil der
Kölner Neustadt, in dem sich der Stadtgarten befindet, ist durch dichte Gründerzeitbebauung gekennzeichnet. Das Quartier ist dicht bewohnt (Abb. 93). Starke Barrieren bilden der Bahndamm und die stark befahrene
Gladbacher Straße, so daß der Einzugsbereich des Stadtgartens für die wohnungsnahe Erholung auf Wohngebiete in Richtung Stadtzentrum (nach Osten und Süden) beschränkt ist. Ergänzende Freiraumangebote wie der Innere
Grüngürtel und der Mediapark, die auch für aktive Erholungsarten in Betracht kommen, sind für die potentiellen Besucher aus dem Einzugsgebiet des Stadtgartens durch die Barrieren relativ schlecht zugänglich und werden
deshalb von ihnen nur selten genutzt. Die Schmuckanlagen des Promenadenringes in unmittelbarer Nähe des Stadtgartens sind nur für ruhige Arten der Erholung wie Ausruhen auf den Bänken, Lesen und Beobachten nutzbar.
In einer Entfernung bis etwa eintausend Metern vom Stadtgarten (etwa zehn Minuten Fußweg) wohnen 14.200 Einwohner. Mit der Fläche der Parkanlage von 5,35 Hektar liegt der Grünflächenanteil für dieses Gebiet
mit 3,8 m²/Einwohner sehr niedrig. Der entsprechende Richtwert liegt bei 6 bis 7 m² pro Einwohner. Hinzukommt, daß auch die Bewohner der Kölner Altstadt, die nur wenige Grünflächen aufweist, die Parkanlagen in der
Kölner Neustadt nutzen werden. Insgesamt stehen für die etwa 31.000 Einwohner in der Neustadt Nord 77 Hektar Grünflächen zur Verfügung, was einen Grünflächenanteil von 24,5 m²/ Einwohner ausmacht.
Nutzer
des Stadtgartens sind hauptsächlich die Bewohner der umliegenden mehrgeschossigen Blockrandbebauung. Der Stadtgarten hat aber auch Bedeutung für die Erholung der Bewohner des gesamten Stadtteils. Als Stadtteilpark dient
die Anlage besonders der ruhigen Erholung. Viele durchqueren den Stadtgarten auch nur, um Wege abzukürzen.
Berufstätige verbringen oft ihre Mittagspause im Stadtgarten. Ältere Menschen spazieren, ruhen sich
auf den Bänken aus, lesen und beobachten. Kinder nutzen besonders den Spielplatz oder toben auf den Wiesen. Manchmal sind ganze Gruppen aus Kindergärten der Umgebung beim Spielen zu beobachten.
Jugendliche
treffen sich im Stadtgarten, um auf den Wiesen zu entspannen, zu lesen und zu diskutieren. Durch unerlaubtes Fußballspielen und Radfahren auf den Wiesen wird jedoch die Erholung der Ruhesuchenden eingeschränkt. Durch
die Fahrradfahrer werden auch die Spaziergänger belästigt. Oft schließen die Biergartenbesucher ihre Räder an die nächststehenden Bäume um die Terrasse des Stadtgartenrestaurants an. Die Rasenflächen dort sind weithin
zertreten. Hier wird ein Problem deutlich, das nur durch eine funktionsfähigere Gestaltung des Bereichs gelöst werden kann.
An warmen Sommertagen wird im Stadtgarten gegrillt, weshalb neue Verbotsschilder
angebracht wurden. Durch das Grillen nimmt die Verschmutzung in der Anlage zu und andere Erholungssuchende werden durch Gerüche und Lärm belästigt. Besonders im nördlichen Teil der Anlage verrichten Parkbesucher häufig
ihre Notdurft, weil das Stadtgartenrestaurant erst um 11 Uhr öffnet und keine weitere öffentliche Toilette in der Nähe ist.
Nachts sind die Bänke mitunter durch Obdachlose belegt.
Hauptproblem für die
Erholung im Stadtgarten ist das starke Hundeaufkommen. Die Hundehalter verhalten sich zum großen Teil rücksichtslos gegenüber den anderen Nutzern. Nur selten sind die Hunde angeleint und die anderen Erholungssuchenden
werden durch die spielenden Tiere belästigt. Nicht einmal vom Spielplatz werden die Hunde ferngehalten. Die Anlage ist extrem mit Hundekot verschmutzt, wodurch die Benutzbarkeit der Wiesen zur Erholung stark
eingeschränkt ist. Mitunter wird der Stadtgarten sogar als „städtischer Hundeauslauf“ bezeichnet!
4.4 Konflikte zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen
Denkmalschutz und Naturschutz
Bezüglich des Stadtgartens haben Denkmalschutz und Naturschutz ähnliche, wenn auch unterschiedlich motivierte Interessen. Beide sind an Erhaltung und Schutz des alten Baumbestandes und
der Strauchbestände interessiert. Diesem Ziel dient auch das Liegenlassen des abgefallenen Laubes im Traufbereich der Bäume. Zum einen wird dadurch der sensible Wurzelbereich der Großgehölze geschützt, zum anderen
finden zahlreiche Tierarten dort Überwinterungsmöglichkeiten. Auch die extensive Pflege der Wiesenräume würde beiden Ansprüchen genügen, da nach dem Zonierungsprinzip in landschaftlichen Anlagen nur die Flächen in
Gebäudenähe intensiv gemäht und als Rasen erhalten werden sollen. Die weiter entfernt liegenden Wiesen (besonders die in den Randbereichen) könnten ein reiches Artenspektrum entwickeln. Schon jetzt dienen sie als
Habitat verschiedener Insektenarten. Sie bieten mit dem Blühaspekt einen attraktiven Anblick. Anders sieht es beim Stehen lassen abgestorbener Bäume aus. Diese dienen im Sinne des Naturschutzes zahlreichen Insekten- und
Vogelarten als Nahrungs- und Nistareal. Aus denkmalpflegerischer Sicht bietet Totholz zwar einen natürlich-romantischen Anblick, doch steht hier sicherlich eher die Nachpflanzung im Vordergrund, um baldmöglichst an die
vom Gartenkünstler beabsichtigte Raum- und Farbenkomposition anknüpfen zu können. Auch Wildwuchs und Sukzession im weitesten Sinne sind nicht im Interesse des Denkmalschutzes.
Denkmalschutz und aktuelle Nutzungsansprüche
Wie schon in Abschnitt 3.2 angesprochen, bestehen hier erhebliche Widersprüche. Besonders die Rücksichtslosigkeit der Besucher gegenüber der Anlage, die aktiven
Erholungsarten wie Fußballspiel und Radfahren und das „Frei Gewähren lassen“ der Hunde stehen mit dem Interesse des Denkmalschutzes an der Erhaltung des überkommenen Bestandes im Konflikt. Die dem hohen Nutzungsdruck
kaum gewachsene kleine Anlage wird durch diese Nutzungen nach und nach zerstört.
Naturschutz und aktuelle Nutzungsansprüche
Auch hier bestehen große Konflikte. Zunächst beeinträchtigt durch die Nutzung
verursachter Lärm die Qualität des Stadtgartens als Nistareal. Abfall zieht Ratten an. (Allerdings sind Müll und Lärm auch nicht im Interesse der Ruhe und Harmonie der Natur suchenden Besucher des Stadtgartens.) Durch
intensives Fußballspiel und Radfahren wird der Wurzelbereich der Bäume geschädigt und die Rasenflächen verkahlen. Durch die Konzentration von schädlichen Salzen im Boden (durch Hundekot und -urin) verschiebt sich das
pflanzliche Artenspektrum hin zu nitrophilen Arten. Das hat auch Auswirkungen auf die Fauna der Wiesenbereiche.
Im Interesse des Naturschutzes wäre die möglichst seltene Mahd der Wiesen (ein- bis zwei Mal
pro Jahr), was einer Benutzung als Liegewiese jedoch widerspräche. Die Erhaltung absterbender und abgestorbener Bäume ist zwar aus Sicht des Naturschutzes wünschenswert, doch stellt sie eine Gefahr für die Sicherheit
der Parkbesucher dar.
Auch wenn die heutigen aktuellen Nutzungen und Nutzungsansprüche an die Anlage zum Teil mit den Interessen von Denkmalschutz und Naturschutz divergieren, ist der Mensch doch
ursprünglich der Grund für die Einrichtung der Parkanlage gewesen, sie wurde zu seiner Erholung und Bildung geschaffen. Ohne den Menschen als Nutzer sind Parkanlagen im Innenstadtbereich kaum zu erhalten (der Baudruck
ist sehr hoch), und es würde ihrem ursprünglichen Einrichtungszweck widersprechen. Auch der Mensch als lebendiges Wesen hat Bedürfnisse und ein Grundrecht auf Erholung in der Stadt. Es muss ein Ausgleich zwischen den
verschiedenen Interessen gefunden werden, um den Bestand der Anlage zu sichern. Stadtparke sollten zur Erholung des Menschen dienen und weder rein musealen Charakter besitzen noch lediglich Naturschutzinteressen dienen.
5 Vorschläge zur Konfliktlösung und Entwicklungsprogramm
Das spezifische Potential
des Stadtgartens für die Erholung der Bewohner des Viertels besteht in den eher ruhigen Erholungsarten, die nicht zu hohe Anforderungen an die Selbstregeneration der Anlage stellen. Der hohe Nutzungsdruck, der auf der kleinen Anlage lastet, würde sonst den überkommenen Bestand des Parks zerstören. Der Stadtgarten eignet sich hervorragend zur ruhigen Erholung. Dazu gehören Spazieren und „frische Luft Tanken“, Lesen, auf den Wiesen Entspannen, Beobachten von Tieren und Pflanzen und Kleinkinderspiel ebenso wie Joggen, Rasenspiele, der Cafébesuch und Konzerte im Stadtgarten. Ungeeignet sind Tätigkeiten, die Wiesen und Gehölze stark belasten, wie das Fußballspiel und Radfahren oder private Grillfeiern.
Maßnahme
zur besseren Entfaltung des Potentials wäre zunächst die sensiblere und differenziertere Pflege der Wiesenflächen und des Baumbestandes. Mit der extensiveren Mahd in den Randbereichen und der Entnahme zu dicht stehender Großgehölze könnte das Artenvorkommen dort stabilisiert und eventuell noch gesteigert werden. Auch die möglichst lange Erhaltung alter Bäume dient diesem Zweck. Die Liegewiesen müssen allerdings nach wie vor intensiver gemäht werden, um dieser Funktion gerecht werden zu können. Nutzungen, die die Erholung Ruhesuchender stark einschränken und die Anlage schädigen, sind in den dafür besser geeignet erscheinenden Inneren Grüngürtel auszulagern (Fußballspiel, Grillen, freier Hundeauslauf). Interessant wären Hinweistafeln mit den im Stadtgarten zu beobachtenden Pflanzen und Tieren. Besonders die Reparatur und Herausarbeitung des überkommenen Bestandes würden den Erholungswert verstärken (Lerneffekte bezüglich historischer Parkanlagen, Steigerung der räumlichen Harmonie und Komposition der Pflanzungen). Verzichtet werden sollte auf die Neuschaffung von Schmuckanlagen, solche bestehen zahlreich und hochwertig auf der Ringpromenade. Um das Problem der auf den Bänken übernachtenden Obdachlosen zu beheben, wurde von Seiten des Stadtkonservators eine nächtliche Schließung der Anlage vorgeschlagen. Diese Lösung erscheint jedoch wenig zweckmäßig, weil die meisten Schäden am Bestand durch die Nutzung der Anlage tagsüber entstehen.
Um das Potential des Stadtgartens zu erhalten, ist eine umfangreiche Aufklärungsarbeit
bei der Bevölkerung und auch beim Pflegepersonal notwendig. Über Informationstafeln in der Anlage selbst, Artikel in der Tageszeitung und Veröffentlichungen über Geschichte und Bedeutung des Stadtgartens für die Stadt Köln und Deutschland können die Nutzer die Anlagegeschichte näher kennen- und den heutigen Bestand besser schätzen lernen. Das Stadtgartenrestaurant bietet sich als Ort für Ausstellungen an (z.B. historische Fotografien), es knüpft auch mit der Aufführung von Konzerten an die Tradition im Stadtgarten an. Für das Pflegepersonal müssen Leitlinien für die Pflege und Erhaltung der Anlage erstellt werden. Diese Arbeiten sind mit dem Denkmalfachamt abzusprechen und genau zu dokumentieren. Die Zusammenarbeit zwischen Grünflächenamt und Denkmalschutz muss intensiver gestaltet werden.
Im Zusammenhang mit der Nutzung des Stadtgartens für die Erholung ist die Aufstellung von Nutzungsregeln
von großer Bedeutung. Hunde sind in Zukunft nur angeleint zu führen und von den Spielplätzen fernzuhalten. Es sind entsprechende Behälter für Hundekot wie im Vorgebirgspark aufzustellen. Das Hundeproblem stellt sich jedoch im gesamten Stadtgebiet von Köln. Die Stadt sollte deshalb ein Konzept ausarbeiten, nach dem bestimmte Anlagen hundefrei zu halten, in anderen Anlagen Hunde aber ausdrücklich zugelassen und „erwünscht“ sind. Anregungen dazu bietet das Programm der Stadt Paris. Die Einhaltung des Verbotes von Fußball und Radfahren auf der Wiese könnte aufgrund fehlender Mittel für die Beschäftigung eines Parkwächters nur durch gerade vor Ort tätige Pflegekräfte überwacht werden. Es ist deshalb auf die Erfolge der Aufklärungsarbeit zu setzen und die Hemmschwelle, die reparierte und in Zukunft aufmerksamer gepflegte Anlage mutwillig zu beschädigen. Zum Erfahrungsaustausch bietet sich hier die Stadt Zürich an, die mit ihrer Sanierung der Parkanlage „Platzspitz“ erfreuliche Erfolge in dieser Richtung zu verzeichnen hat. Auch der Verein „Pro Stadtgarten e.V.“ kann durch Öffentlichkeitsarbeit einen wichtigen Beitrag zu Schutz und Erhaltung der Anlage leisten. Wie ein weiteres Beispiel aus Zürich belegt, sind gerade die betroffenen Anwohner und Nutzer der Anlage ihre engagiertesten und motiviertesten Beschützer. So könnten die Bürger selbst Verantwortung für ihre Anlage übernehmen, indem sie auf die Einhaltung der aufgestellten Regeln achten. Zum Verein zusammengeschlossen, sollte es ihnen gelingen, politisches Interesse für den Stadtgarten zu wecken und Druck auszuüben, damit notwendige Finanzmittel für die Erhaltung, Sanierung und weitere Entwicklung bereitgestellt werden. Um den Verschmutzungen im nördlichen Teil des Stadtgartens vorzubeugen, ist dort eine öffentliche Toilette einzurichten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die weitere Entwicklung sind auf Blatt 7 dargestellt. Ein Vorentwurf für den Terrassenbereich und eine Möglichkeit, wie die Zugänge in den Stadtgarten betont werden
könnten, ist auf Blatt 8 zu sehen.
Grundsatz der weiteren Entwicklung des Stadtgartens muss die Erhaltung des historischen Bestandes in der Parkanlage sein. Die Gesamtheit der historischen Substanz muss
dauerhaft geschützt und die unterschiedlichen Gestaltungsphasen kenntlich gemacht werden. Eine einseitige Entwicklung der Anlage von Kowallek wird abgelehnt, da gerade auch die Additionen aus diesem Jahrhundert die
geschichtliche Entwicklung der Anlage zeigen. So sind die wiedererrichtete Einfriedigung, die Terrasse und der Spielplatz aus den 1950er Jahren ebenfalls Zeugen dieser Entwicklung. Trotzdem müssen diejenigen
Veränderungen und Ausstattungsgegenstände aus diesem Jahrhundert, die die Wirkung des Gartendenkmals Stadtgarten beeinträchtigen, entfernt werden.
Die Belange des Naturschutzes und die Nutzungsansprüche
der Besucher müssen bei der Erhaltung und Entwicklung der Parkanlage Beachtung finden.
Die Gebäude
Das Restaurationsgebäude
stellt mit seinen Anbauten heute eine starke optische Beeinträchtigung im Stadtgarten dar. Deshalb sollte es umgebaut und in seiner Architektur und Funktion zum Garten hin geöffnet werden (ob der alte Kern noch Denkmalwert besitzt, müsste geprüft werden). Entwürfe dazu können in einem studentischen Semesterprojekt der Fakultät Architektur erstellt werden. Eine sich nordöstlich an das Gebäude anschließende neue Terrasse muss direkt vom Gebäude aus zugänglich werden. Der heutige dichte Gehölzbestand an der Terrasse kann erst nach der Aufwertung der Architektur des Hauses ausgelichtet werden. Auch im Lokal sitzenden Besuchern ist dann der Blick in die Anlage zu ermöglichen. Der ehemalige Haupteingang des Stadtgartenrestaurants sollte als solcher wieder benutzt werden. Die Anbauten zum Ausschank auf der Terrasse können in der heutigen Form nicht bestehen bleiben, sie beeinträchtigen die Wirkung des Denkmals. Die städtischen Wertstoffsammelcontainer sind aus der Anlage zu entfernen.
Nach der denkmalgerechten Sanierung des Gärtnerhauses sollte die Nutzung des Hauses durch die Filmgesellschaft auf ihre Auswirkungen auf den Stadtgarten hin beobachtet werden.
Über eine neue Nutzung oder den Abriss der beiden Ziegelmauerfundamente der ehemaligen Toilettenhäuschen muss nachgedacht werden.
Erschließung und Einfriedigung
Keiner der heute vorhandenen sechs Zugänge
in den Stadtgarten kann eindeutig als Hauptzugang festgestellt werden. Allen gemein ist ihre optische Unauffälligkeit und Reizlosigkeit. Die Parkanlage muss eindeutig als solche nach außen in Erscheinung treten. Die Zugänge sind stärker zu betonen und ins Blickfeld der Besucher zu rücken. Auch ist an ihnen ein Hinweis auf den Stadtgarten, als älteste noch erhaltene öffentliche Parkanlage der Stadt, anzubringen. Die optische Aufwertung der Zugänge könnte durch den Neubau von Torpfeilern und Pflanzung von Gehölzen zu beiden Seiten erreicht werden. Dabei ist unbedingt auf eine Gleichbehandlung aller Zugänge von den Straßen aus in die Parkanlage zu achten. Der Übergang vom Mediapark könnte mit einem einfachen Torbogen und dem Hinweis auf den Stadtgarten akzentuiert werden. Für die Gestaltung der Zugänge könnte aber auch ein künstlerischer Wettbewerb ausgeschrieben werden, dessen Gewinner alle Zugänge gestalten darf.
Die Wegeführung von der Venloer Straße aus ist als historisch überkommen beizubehalten. Zusätzlich ist ein direkter Zugang zum Stadtgartenrestaurant von der Venloer Straße einzurichten. Die Freiflächen um
das Restaurant sind unbedingt zu überarbeiten. Die Gestaltung der Terrasse, ihrer Zugänge und der Eingänge zum Restaurant bedarf einer Neuordnung. In die Umgestaltung sollten auch die aus den 1950er Jahren stammende
Form der Terrasse und die Tanzfläche einbezogen werden. Anstelle von Betonsteinpflaster, das die Wirkung des Eingangsbereiches beeinträchtigt, ist wassergebundene Decke zu verwenden. Auf das Parken vor dem
Gartenrestaurant im Stadtgarten muss zur Aufwertung des gesamten südlichen Eingangsbereichs verzichtet werden.
Das erst vor kurzem sanierte Wegesystem
muss noch einmal überarbeitet werden. Der Einbau einer Wegebegrenzung in Form einer Pflasterrinne ist erforderlich, um dem Austreten und Ausfahren der Wegränder entgegenzuwirken (Abb. 27). Unbedingt zu entfernen sind die beiden ausgebauten Trampelpfade zur Gartenterrasse, die in Form und Lage optisch sehr beeinträchtigend wirken; mit der Umgestaltung der Terrasse entfällt ihre Funktion. Der neue Weg im Norden und der am Gärtnerhaus sind zu erhalten, weil sie die Funktionalität des Wegesystems unterstützen, die seit der Beseitigung zweier Wege aus der Anlage von Kowallek nicht mehr in dem Maße gegeben war. Weiterhin ist eine gartenarchäologische Grabung im Norden der Anlage vorzunehmen und - je nach Befund - der vorhandene Wegeverlauf dort zu harmonisieren. Die Zufahrt für den Lieferverkehr ist in der heute vorhandenen Breite zu erhalten, der Belag dort ist jedoch zu entfernen und durch eine einheitliche Asphaltdecke zu ersetzen.
Die originale Ziegelmauereinfriedigung an der Spichern- und der Gilbachstraße aus dem 19. Jahrhundert ist in ihrem Bestand stark gefährdet. Sie muss dringend repariert werden. Der nach dem
Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaute Teil der Mauer südlich des Gärtnerhauses ist zum Schutz seiner Bausubstanz mit einer Mauerabdeckung, wie sie der überkommene Bestand an der Spichernstraße aufweist, zu versehen. Beim
Gärtnerhaus (am Parkplatz) und an der Venloer Straße (anstelle des Rasenbords) ist eine Ziegelmauereinfriedigung herzustellen. Der Parkplatz beeinträchtigt die Wirkung des Gärtnerhauses. Eine Mauer an der Venloer Straße
beugt neuen Trampelpfaden vor. Mit der Reparatur der Ziegelmauereinfriedigung des Stadtgartens wird sich die Einstellung des Nutzers der Anlage gegenüber ändern. Der Park wird dann nach außen hin sichtbar intakt und
gepflegt wirken. Dementsprechend wird sich der Besucher hoffentlich aufmerksamer verhalten und nicht durch Achtlosigkeit und Ignoranz zur weiteren Zerstörung der Anlage beitragen. Die Rekonstruktion der Eisengitter zur
Venloer und zur Spichernstraße würde eine zu starke Abgrenzung der Anlage zur Umgebung darstellen. Die Denkmalpflege ist zudem vor allem am längstmöglichen Erhalt der überkommenen Substanz interessiert, selbst wenn
diese nur noch unvollkommen erhalten ist.
Auch war die Entfernung dieser Gitter eine typische Entwicklung im Umgang mit Parkanlagen in Deutschland. Sollte zum Schutz des Stadtgartens eine stärkere Abgrenzung nötig werden, so ist sie als erkennbare Addition aus unserer Zeit in moderner Formensprache herzustellen.
Die Ausstattung
Die speakers corner
ist abzubauen, sie beeinträchtigt die Wirkung des Gartendenkmals. Zur Aufwertung der Anlage sollten formschönere Müllbehälter aufgestellt werden.
Gehölzbestand und Raumbildung
Als
Leitbild des Gehölzbestandes und der Raumbildung dient der Bestand nach der Planung von Kowallek bis vor dem Zweiten Weltkrieg. Bis zu dieser Zeit wurde der Bestand intensiv gepflegt und geordnet nachgepflanzt. Die
folgenden Maßnahmen sind entsprechend ihrer Dringlichkeit geordnet.
Zunächst sind die seit Jahren vernachlässigten Gehölzpflegearbeiten in der Anlage nachzuholen. Dabei sind Großgehölze aus den zu dichten
Beständen (besonders Randbereiche, an der Terrasse und am Spielplatz) zu entfernen. Diese Maßnahmen dienen zur reinen Bestandserhaltung und sind schnellstmöglich zur Vermeidung weiterer Schäden durchzuführen. Der
überkommene Gehölzbestand ist aufmerksam zu pflegen, besonders zu beachten sind dabei die schon heute geschädigten Bäume (vgl. Gehölzbestandslisten, Anhang III). Nach ihrem Absterben sind die entsprechend
gekennzeichneten Gehölze in gleicher Art (und Sorte) an gleicher Stelle nachzupflanzen. Zum Schutz des Wurzelbereichs vor Betreten sind dort Geophyten (z.B. Schneeglöckchen, Winterling, Krokus, Blaustern und
Wildnarzisse) zu pflanzen, die zugleich den Reiz der Anlage erhöhen.
Mittelfristig sind Sichtachsen und Blickbeziehungen in der Anlage wiederherzustellen. Der Bereich vor der neuen Gartenterrasse ist
auszulichten, die ehemalige Rasenbahn in voller Länge wieder zu öffnen. Der Blick zur Christuskirche muß durch Auslichten der Großgehölze in der Randbepflanzung wieder herausgearbeitet werden, während die ausgefallene
Abpflanzung zur Spichernstraße und zur Bebauung der Gilbachstraße zu ersetzen ist. Das Gärtnerhaus ist nach seiner Fertigstellung als Blickpunkt in der Anlage zu betonen, sein Außenraum ist entsprechend zu
gestalten. Um den Charakter der ursprünglichen Pflanzungen wiederherzustellen, sind die in den letzten Jahren eingebrachten Säulen-Eichen und die gekennzeichneten Nadelgehölzarten, die nicht zum Bestand bis vor 1945
gehören, aus der Anlage zu entfernen. Die Japanischen Zierkirschen am Spielplatz sind wegen ihrer besonderen Schönheit zu erhalten, die Schmuckgehölzpflanzungen dort müssen erneuert werden.
Langfristig sind
die Raumbildungen im Stadtgarten wiederherzustellen. Die im Plan gekennzeichneten Bäume sollen nach ihrem Absterben nicht mehr nachgepflanzt werden. Wenn es die Standortbedingungen (besonders Licht und Wurzeldruck)
wieder zulassen, sind Bäume und Sträucher (Holunder, Schneeball, Kornelkirsche, Weißdorn, Eibe und Stechpalme, vgl. Anhang II.2 und II.3) an den bezeichneten Stellen nachzupflanzen.
Man sollte der Absicht
von Kowallek folgen und den Stadtgarten zu einer Insel der Ruhe und des ungestörten Naturgenusses mit Schutz vor ungewollten Blicken in den und aus dem Straßenraum entwickeln. Durch die fünf Zugänge von den Straßen her
ist die Anlage transparent genug.
6 Quellen-, Literatur-, Abbildungs- und Planverzeichnis
6.1 Quellenverzeichnis
Rep. 402/B/65: Der Stadtgarten (1825-1837)
Best. 730/383
Bestand 36:
35 Der Stadtgarten (1864-1880)
36 (1886-1890)
39 Der Stadtgarten (1889-1893)
Akten Konrad Adenauer:
Best. 902/184
Best. 902/186
Best. 902/234
Best. 902/287
Bestand des Grünflächenamtes:
Acc. 183/2 (1947-1949)
Acc. 183/5
Protokolle der Stadtverordnetenversammlung:
1849; 1853; 1857
Sitzungsprotokolle des Rates der Stadt Köln:
1950; 1980
Verwaltungsberichte der Stadt Köln:
1857; 1858; 1887/88
1950/51; 1952/53; 1953/54; 1959/60; 1984; 1987; 1989 bis 1991; 1994
6.1.2 Stadtkonservator Köln
Handakte
von Frau Kunckel zu Stadtgarten und Gärtnerhaus.
Liste der denkmalwerten Objekte
6.1.3 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Kohls, Carmen: Vom Botanischen Garten zum Grünsystem – Entwicklungsgeschichte der Kölner Gartenverwaltung, unveröffentlichtes Manuskript für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Stadt Köln, Köln, Oktober
1997.
Panner, Heinrich: Erfassung und Bewertung der erholungs- und freizeitrelevanten Grünflächen und Parkanlagen in Köln, Köln 1999.
6.1.4 Mündliche Auskünfte
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln
Gespräch mit Herrn Dr. Bauer am 4.10. und 4.12.2000.
Gespräch mit Herrn Becker am 10.10.2000.
Gespräch mit Frau Hannig am 18.10.2000.
Gespräch mit Herrn Heidbreder, Vororttermin am 17.11.2000.
Gespräch mit Herrn Schäfer, Vororttermin am 3.11.2000.
Stadtkonservator Köln
Gespräch mit Frau Kunckel am 18.12.2000.
Gespräch mit Frau Dr. Meynen am 17.10., 16.11. und 14.12.2000.
Stadtmuseum Köln
Gespräch mit Herrn Dyckhoff am 12.12.2000.
Historisches Archiv der Stadt Köln
Gespräch mit Frau Fäuster am 29.11.2000.
6.2 Literaturverzeichnis
Algermissen, Johann Ludwig: Alt- und Neu-Köln. In: Vom Fels zum Meer, Jg.15,
Köln 1896.
Algermissen, Johann Ludwig: Kölner Führer, Jg. 4, Köln 1891.
Balder, Hartmut: Geschädigtes Stadtgrün - geschädigte Parkanlagen. In: Historische Parks und Gärten - ein Teil unserer Umwelt,
Opfer unserer Umwelt. Band 55. Hrsg. Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Bonn 1997, S.49-53.
Bassermann (Hrsg): Das neue große farbige Lexikon. Niedernhausen/Ts. 1988/91.
Bermbach, Gerd: Die
Flora zu Köln am Rhein. Landeskonservator Rheinland, Arbeitsheft 29, Köln 1991.
Bieger, Helmut: Das Finanzwesen der Stadt Köln unter preußischer Herrschaft bis zur Reichsgründung 1871, Köln 1969.
Buttlar, Adrian von: Der Landschaftsgarten. Gartenkunst des Klassizismus und der Romantik, Köln 1989.
Der Platzspitz. Chronik eines Gartendenkmals. Gartenbauamt Zürich, Fachstelle Gartendenkmalpflege
(Hrsg.), Zürich 1995.
Encke, Fritz: Die Entwicklung des öffentlichen Grüns in den Städten mit besonderer Berücksichtigung der Kölner Anlagen. In: Handbuch von Köln, Hrsg. Wieger, Hermann, Köln 1925.
Encke, Fritz: Die öffentlichen Anlagen. In: Naturwissenschaft und Gesundheitswesen in Cöln, Köln 1908.
Encke, Fritz: Die vorhandenen und geplanten Grünanlagen und Sportplätze. In: Deutschlands Städtebau,
Hrsg. Konrad Adenauer, Köln 1926.
Giesen, J.W.: Grünanlagen der Stadt Köln. In: Köln. Bauliche Entwicklung. 1888-1927, Hrsg. Architekten- und Ingenieurverein für den Niederrhein und Westfalen, Köln 1927,
S.208-216.
Greven, A.C.: Neuester Illustrierter Führer durch Köln und Umgebung, Köln 1888.
Jung, Hermann Robert: Der Kölner Stadtgarten. In: Kölner Stadtanzeiger vom 15./16.08.1896
Jung, Hermann Robert: Die ehemalige Rheinau-Anlage zu Köln am Rhein. In: Zeitschrift für Gartenbau und Gartenkunst, Jg. 14, 1896 (als Sonderdruckkopie im Historischen Archiv der Stadt Köln, Ef 241, ohne
Seitenangabe).
Hennebo, Dieter: Gestaltungstendenzen des 19. Jahrhunderts. In: Die Gartenkunst, Jg. 4, Heft 1 (1992), S.1-11.
Kiefer, F.J.: Neueste, vollständige Beschreibung der Stadt Köln, Köln 1842.
Kier, Hiltrud: Bürgerbauten der Gründerzeit in der Kölner Neustadt, Köln 1973.
Kier, Hiltrud: Die Kölner Neustadt: Planung, Entstehung, Nutzung, Düsseldorf 1978.
Kleiner Führer durch die Stadt Köln. Hrsg. Verkehrsamt der Stadt Köln, Köln 1928.
Kleinertz, E.: Alte handgezeichnete Kölner Karten. Ausstellungskatalog, Köln 1977.
Klersch, Joseph: Von der
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Klinkenberg, Josef: Köln und seine Kirchen nebst einem Führer durch die Stadt, Köln 1903.
Köln am Rhein
. Hrsg. Kölner Verkehrs-Verein, Köln 1908.
Kölner Lokalanzeiger vom 31.07.1912, Nr. 207.
Kölner Rundschau vom 10.08.1983
Kölner Stadt-Anzeiger vom 30.09.1908.
Kölner Stadt-Anzeiger
vom 03.08.1912.
Kölner Stadtanzeiger vom 13./14.1.1978.
Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.11.1979.
Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.09.2000.
Kölner Tageblatt vom 24.03.1926.
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Lévêque, Jean-Jacques: Le
point de vue du chien. In: Guide des parcs et jardins de Paris et de la région parisienne, Paris 1980, ohne Seitenangabe.
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Meynen, Henriette: Der Volksgarten in Köln. In: 85 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege. 1912-1997, Köln 1998.
Meynen, Henriette: Die Kölner Grünanlagen. Die städtebauliche und gartenarchitektonische
Entwicklung des Stadtgrüns und das Grünsystem Fritz Schumachers, Düsseldorf 1979.
Nath, Martina: Historische Pflanzenverwendung in Landschaftsgärten, Worms 1990.
Richter, Gerhard: Handbuch Stadtgrün.
Landschaftsarchitektur im städtischen Raum, München 1981.
Schmidt, Erika: Der Bochumer Stadtpark und sein städtebauliches Umfeld im 19. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Revision von Werturteilen über den typischen
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Schmidt, Erika: Stadtparks in Deutschland. Varianten aus der Zeit von 1860 bis 1910.
In: Die Gartenkunst, Jg. 1(1989), Heft 1, S.104-124.
Schmidt, Erika: Ursprüngliche Beschaffenheit und heutiger Zustand einiger deutscher Stadtparks aus dem 19. Jahrhundert. In: Die Gartenkunst, Jg. 2 (1990),
Heft 1, S. 77-86.
Schomann, Rainer: Nutzung und Übernutzung historischer Parks und Gärten. In: Historische Parks und Gärten - ein Teil unserer Umwelt, Opfer unserer Umwelt. Band 55. Hrsg. Deutsches
Nationalkomitee für Denkmalschutz, Bonn 1997, S.46-48.
Schönbohm, Kurt: Köln: Grünanlagen 1845 – 1975. Band 16 der Reihe: Stadtspuren. Denkmäler in Köln, Köln 1988.
Stadt Köln: 100 Jahre
stadtkölnisches Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Köln 1975.
Stübben, Josef: Die Erweiterung der Stadt innerhalb der Umwallung. In: Köln in hygienischer Beziehung, Köln 1898.
Trauzettel, Ludwig:
Gartennutzung durch Tourismus - Erhaltungsprobleme im historischen Dessau-Wörlitz. In: Historische Parks und Gärten - ein Teil unserer Umwelt, Opfer unserer Umwelt. Band 55. Hrsg. Deutsches Nationalkomitee für
Denkmalschutz, Bonn 1997, S.61-67.
Weiss: Praktische Wegeeinfassungen. In: Die Gartenkunst 2 (1900).
Wiegand, Heinz: Entwicklung des Stadtgrüns in Deutschland zwischen 1890 und 1925 am
Beispiel der Arbeiten Fritz Enckes. Band II der Reihe: Geschichte des Stadtgrüns, Hrsg. Dieter Hennebo, Berlin, Hannover 1977.
Zey, René: Parks in Köln. Ein Führer, Greven Verlag Köln, Köln 1993.
6.3 Abbildungsnachweis
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
Abb. 3, Flur 43, Blatt 1 von 1818, Katasterzahlenwerk Nr. 734.
Abb. 32: Höhenplan 1941, Nr. 4000.
Abb. 33: Luftbild 1941-750/2-85794.
Abb. 34: Luftbild 1945-16-4435.
Abb. 35: Luftbild 1951-9-8706.
Abb. 36: Luftbild 1956-12-5193.
Abb. 37: Luftbild 1959-9-7419.
Abb. 38: Luftbild 1963-13-448.
Abb. 39: Luftbild 1981-8-089.
Giesen, J.W.: Grünanlagen der Stadt Köln. In: Köln. Bauliche Entwicklung. 1888-1927, Hrsg. Architekten- und Ingenieurverein für den
Niederrhein und Westfalen, Köln 1927, S. 211:
Abb. 18
Historisches Archiv der Stadt Köln:
Abb. 4: Plan 2/37/3-4.
Abb. 5: Plan 2/39/7.
Abb. 6: Best, 402/B/65
Abb. 13 und 14: Plan 2/1097/2.
Abb. 15: Plan 2/1097/1.
Abb. 16: Best. 7104 (Hochbauamt).
Abb. 23: Plan 2/1039.
Abb. 25, 26, 28, 29: Postkartensammlung des Archivs.
Abb. 30 Best. Grünflächenamt.
Abb. 31: Plan 1/ 7104.
Abb. 40: ZSB 6/2422.
Abb. 41 - 43: Best. Grünflächenamt.
Kier, Hiltrud: Die Kölner Neustadt: Planung, Entstehung, Nutzung, Düsseldorf 1978.
Abb. 8: Plan der Stadt
Cöln als Bebauungsplan für die Neustadt ausgearbeitet im Januar 1881 von dem königlichen Stauerinspektor Wilhelm Willmeroth (abgedruckt als Karte 8).
Abb. 9: Stadterweiterung Köln. Übersichtsplan. Hrsg. im Dezember
1883 von Stadtbaumeister J. Stübben, mit handgezeichneten Ergänzungen (abgedruckt als Karte 16).
Abb. 22: Übersichtsplan der Stadt Cöln im Jahre 1902. Hrsg. von Stadtbaurat Steuernagel /abgedruckt als Karte 28).
Kölner Bilder. Köln 1911, S.29:
Abb. 27.
Kölner Stadtmuseum:
Abb. 10: Aquarell von Jakob Scheiner, Vogelschausicht von Südwesten, 1886.
Abb. 11: Aquarell von Jakob Scheiner, Vogelschausicht von Südwesten, 1896.
Schmidt, E.: Der Bochumer Stadtpark und sein städtebauliches Umfeld im 19. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Revision von
Werturteilen über den typischen deutschen Stadtpark des 19. Jahrhunderts. Dissertation an der Universität Hannover, Fachbereich Landespflege, Hannover 1988:
Abb. 7: (Original im Stadtarchiv Bochum).
Schmidt, E.
: Stadtparks in Deutschland. Varianten aus der Zeit von 1860 bis 1910. In: Die Gartenkunst, Jg.1 (1989), Heft 1, S.114:
Abb. 17.
Schubert, Horst: Wie Köln eine Stadt im Grünen wurde, Hrsg.
vom Presse- und Informationsamt der Stadt Köln, Köln 1992:
Abb. 12.
Stadtkonservator der Stadt Köln, Archiv:
Abb. 1, 2.
Abb. 19-21, 24.
Abb. 44. (Denkmalliste)
Abb. 45.
Aufnahmen des Verfassers (August bis Dezember 2000):
Abb. 46 bis Abb. 93
6.4 Planteil (separat)
(Format >A1)
- Blatt 1: Lage im Stadtgebiet
- Blatt 2: Geschichte des Stadtgartens
- Blatt 3: Geschichte des Stadtgartens
- Blatt 4: Der heutige Bestand
- Blatt5: Gehölzbestand und Raumbildung
- Blatt 6: Gartenhistorische Einordnung des Bestands
- Blatt 7: Entwicklungskonzept
- Blatt 8: Vorentwurf
Anhang I: Biographien
(Quelle: Kohls, Carmen: Vom Botanischen Garten zum Grünsystem – Entwicklungsgeschichte der Kölner Gartenverwaltung,
unveröffentlichtes Manuskript für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Stadt Köln, Köln, Oktober 1997.
Meynen, H: Die Kölner Grünanlagen. Die städtebauliche und gartenarchitektonische Entwicklung des
Stadtgrüns und das Grünsystem Fritz Schumachers, Düsseldorf 1979,
Personenverzeichnis.)
I.1 Jakob Greiß
- (1800-1853)
- Schüler von Maximilian Friedrich WEYHE
- arbeitete in München
- langjährige Anstellung in Potsdam
- 1826 bis 1953 Stadtgärtner von Köln, von Minister Altenstein ernannt
- erteilte Botanikunterricht bis in die 1830er Jahre
- ab 1850 gegenüber der „Comission für städtische Bauten und
Wege“ verantwortlich
- 850 Taler Jahresgehalt und Wohnhaus in der Maximinstraße am Botanischen Garten
- gestaltete zusammen mit F. M. Weyhe Parkanlagen an der Kitschburg
- 1826 Entwurf und Anlage des Stadtgartens mit Baumschule in Köln
- Anlage des Werthchen um 1840
- Anlagen an der Marienburg
I.2 Anton Strauß
- (1823-1888)
- Obergehilfe unter Jakob GREISS
- 1853 bis 1888 erster Stadtgärtner, der 1854 auf Beschluss des Kölner Stadtrates angestellt wurde
- 600 Taler Jahresgehalt, Dienstwohnung im Stadtgarten
- 1854 Pläne zu Verschönerungsarbeiten für den Friedhof Melaten
- 1854 Bepflanzung Lichhof, Appellhof
- 1855 Umgestaltung der Rheinau-Anlage (Werthchen)
- 1859 Mitbegründer der Kölner Vereins für Gartenkultur und Botanik
- 1864-66 Umgestaltung der Baumschule im Stadtgarten und Einbeziehung
in Parkanlage (Bau der Gartenrestauration 1866)
- 1863 Minoritenplatz
- 1885 Gestaltung der Ringanlagen in der Kölner Neustadt
I.3 Adolf Kowallek
- (1852-1902)
- Ausbildung in der Gartenbaulehranstalt in Potsdam
- 1879 bis 1887 Garteninspektor in Nürnberg
- 1887 bis 1902 Gartendirektor in Köln
- 1890-1902 Mitbegründer und Vorsitzender der Kölner Gartenbaugesellschaft
- Jahresgehalt zwischen 4500 und 6500 Mark, Dienstwohnung und Diensträume im Volksgarten
Arbeiten:
- 1887-1889 Gestaltung Volksgarten Köln
- 1888-1890 Umgestaltung des verkleinerten Stadtgartens
- Gestaltung Theodor Heuss-, Sachsen- und Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaplatz
- 1889 Anzuchtgarten in der Vorgebirgsstraße
- 1895 Römerpark
- 1895 bis 1998 Stadtwald Lindenthal
- 1898 Südpark
- Nord- und Südfriedhof
Anhang II: Aktenauszüge zur Geschichte des Stadtgartens
II.1 Begründung der Einrichtung des Stadtgartens vom 29.Mai 1826
(Quelle Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 402/B/65)
Rede des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, Steinberger, zur Begründung seines Antrages auf Einrichtung des Stadtgartens.
„Es kann meine
Absicht nicht sein, mehr oder minder weltläufig darzuthun, von welchem Werte und Nutzen öffentliche Anlagen unter mancherlei Gesichtspunkten einer großen Stadt sind, und wie es besonders bei uns notthut, eine sich
darbietende Gelegenheit nicht abzuweisen, da wohl nicht leicht eine andere Stadt, mit der unseren in gleicher Linie stehend, an Spaziergängen und öffentlichen Anlagen in ihrer nächsten Umgebung so arm ist, wie Köln, da
namentlich unsere Nachbarstädte Düsseldorf, Aachen, Bonn, Cleve u.s.w. wetteifernd neue Schöpfungen hervorrufen oder ihre alten erweitern und veredeln und keine bereut, was in dieser Hinsicht verwandt worden. ...
Für
Köln, welches bisher in seinen nächsten Umgebungen jeglicher öffentlichen Anlage und Verschönerung in einem Grade entbehrt, der hinreichend bejammert worden und häufig zu Vorwürfen mancherlei Art den Fremden und
Einheimischen die Veranlassung gegeben hat, ist durch das Zusammentreffen einiger günstiger Ereignisse der Augenblick erschienen, wie Vieles geschehen kann, und zwar in einer Weise, welche im eigentlichen Sinne das
Schöne mit dem Nützlichen verbindet und den Mitteln der Stadt angemessen erscheint. [...]
Ich komme vorerst zu der bedeutendsten Anlage,
welche den Anhaltspunkt für alle übrigen geben wird, und welche ich ihres wichtigen Einflusses auf Bildung, Unterricht, Annehmlichkeit und sonstigen Nutzens wegen, die erste Stelle um so unbedenklicher einräumen muss, weil sie, wie später sich ergeben wird, die gewünschte Verbindung aller anderen Anlagen [Hiermit war die damals geplante Bepflanzung aller die Stadt umschließenden Glaciswerke gemeint, der Verf.] in den weiteren Umgebungen der Stadt in einem meist ununterbrochenen Zusammenhang herbeiführen wird - ich meine das zwischen dem Ehrenthor und Eigelsteinerthor gelegene, der Fortifikationsbehörde zugehörige sogenannte Ziegelfeld enthaltend einen Flächeninhalt von etwa 40 Magdeburger Morgen in einem ungetrennten, von drei Wegen umgrenzten Stücke. [...]
Die Lage ist an und für sich schön und in jeder Hinsicht so geeignet, daß, wenn im ganzen Umkreise der Stadt uns hätte freie Wahl statuirt werden können, wir grade diesen Punkt gewählt haben würden, oder hätten
wählen müssen. Der Flächenraum ist, wie bemerkt, bedeutend in der Art, daß hier eine eigne Schöpfung im größern Maßstabe ausführbar ist. Ueberhaupt hat in Bezug auf Lage, Umfang, Grund und Boden und Tauglichkeit des
Ganzen zu einer wirklich ausgezeichneten Anlage sich der allgemein anerkannte Meister im Fache, der dermalige königliche Garteninspektor Weyhe in Düsseldorf, und ebenso sein Freund und ehemaliger Schüler, der
Gartenkünstler Greiß in Potsdam, unbedingt und unter allen Rücksichten auf die vorteilhafteste Weise ausgesprochen, und dabei zugleich dem Ganzen die Bestimmung zu einer städtischen Baumschule zugedacht, und dadurch dem
an und für sich schon empfehlenswerten Zwecke einer an dieser Stelle zu wünschenden und gewissermaßen wesentlichen Verschönerung den ökonomischen und nützlichen zugestellt. [...] Unter diesen Umständen lege ich
folgenden Vorschlag vor, nämlich: „daß der Stadtrat die Erwerbung des sogenannten Ziegelfeldes beschließen und ihm die Bestimmung zu einer städtischen Anlage geben möge, und daß ich demnach autorisiert werde, bei den
geeigneten hohen Behörden wegen dieser Erwerbung zu sollicitiren, desfallige Vorschläge einzureichen und unter Vorbehalt der Genehmigung den Erwerbsvertrag abzuschließen.“
II.2 Versteigerung von Pflanzen aus dem Kölner Stadtgarten
(25. März 1866)
(Quelle: Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 36/35.)
Versteigert wurden:
„Kräftige Hochstämme:
Apfel, Kirsche, Wallnuss, Pflaume, Quitte, Cornelkirsche, Weinreben, Johannisbeeren, Himbeeren und Feigen.
Allee- und Zierbäume:
Gewöhnliche, epheublättr., silberblättr. und Spitz-Ahorn, Rosskastanien, roth-
und gelbblühende Kastanien, Götterbaum, Catalpa, Cytisus, Epheu verschiedene, Gleditschie, schwarze Wallnuss, weiße Maulbeere, Akazien verschiedene, Silber- und Trauerweide, Schneeball und Ulmen verschiedene.
Schlingpflanzen, als:
Geisblatt, Jungfern-Wein, Trompetenblume und Waldrebe.
Ziersträucher in vielen verschiedenen Arten.
Wurzelächte Land-Rosen.
Junge Pflanzen zur Anlage von Baumschulen, als:
Ahorn,
Epheu, Rosskastanien, Gleditschien, Scharlachdorn, Wallnuss, Früchte Kastanie und viele Arten.
Ziersträucher.“
Außerdem „Verkauf circa 100 gefällter Nutzholzstämme von Birne, Kirsche, Apfel, Akazie.“
II.3 Ein Arboretum im Stadtgarten
(Quelle: Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 36/35)
„Es soll nicht an jeden Baum oder Pflanze, sondern nur an etwa 200 Stück der
bemerkenstewertesten Pflanzen das Schildchen angebracht werden.“ Im April 1881 wurden von Strauß die entsprechenden Schilder angebracht bzw. aufgestellt.
Verzeichnis:
„1 Schwarz-Erle Alnus glutinosa mgr.
1 Essig-Sumach Rhus typhina mgr.
2 Götterbäume Ailanthus glandulosa mgr. gr.
2 Sommer-Linde Tilia grandiflora gr.
2 Winter-Linde Tilia parviflora gr.
3 Kreuzdorn Rhamnus cathartica mgr.
1 Brech-Faulbaum, Pulverholz Rhamnus frangula mgr.
1 Cornelkirsche Cornus mas mgr.
1 Rother Hartriegel Cornus sanguinea mgr.
1 Eschen-Ahorn Negundo fraxinifolia gr.
1 Pimpernuss Staphyllea pinnata mgr.
1 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus mgr.
1 Sanddorn Hippophae rhamnoides mgr.
1 Vogelbaum Sorbus aucuparia mgr.
2 Traubiger Goldregen Cytisus laburnum mgr.
2 Lärche Larix decidua gr.
2 Chinesischer Lebensbaum Thuja orientalis mgr.
2 Nordamerikanischer Lebensbaum Thuja occidentalis mgr.
2 Edeltanne Abies alba gr.
2 Eibe Taxus baccata mgr.
2 Weymouth-Kiefer Pinus strobus gr.
2 Sand-Kiefer Pinus silvestris gr.
1 Schwarzer Holunder Sambucus nigra mgr.
1 Hirsch-Holunder Sambucus racemosa mgr.
1 Wolliger Schneeball Viburnum lantana mgr.
1 Gemeiner Schneeball Viburnum opulus mgr.
1 Weichsel-Ahlkirsche Prunus mahaleb mgr.
1 Trauben-Ahlkirsche Prunus padus gr.
? Stechpalme Ilex aquifolium mgr.
? Südländischer Zürgel Celtis australis gr.2 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus gr.
2 Spitz-Ahorn Acer platanoides gr.
2 Feld-Ahorn Acer campestre gr.
1 Schneeball-Ahorn Acer opulifolium gr.
1 Gestreifter Ahorn Acer pensylvaticum gr.
2 Weiße Rosskastanie Aesculus hippocastanum gr.
2 Rothe Pavie Pavia rubra gr.
1 Gelbe Pavie Pavia flava gr.
1 Silberpappel Poplus alba gr.
2 Zitterpappel, Espe Populus tremula gr.
1 Schwarzpappel Populus nigra gr.
2 Allee-Pappel Populus italica gr.
2 Trompetenbaum Bignonia catalpa gr.
1 Paulownie Paulownia imperialis gr.
2 Tulpenbaum Liriodendron tulipifera gr.
2 Manna-Esche Ornus europaea gr.
2 Gemeine Esche Fraxinus excelsior gr.
1 Dreidornige Gleditschie Gleditschia triacanthos mgr.
2 Weiße Robinie, Akazie Robinia pseudoacacia mgr.
2 Klebrige Robinie Robinia viscosa mgr.
2 Gemeiner Weißdorn Crataegus oxycantha mgr.
1 Echte Kastanie Castanea vesca gr.
2 Gemeine Buche, Rothbuche Fagus silvatica gr.
1 Blutbuche Fagus purpurea gr.
1 Weißbuche Heister Carpinus betulus gr.
2 Weißbirke Betula alba gr.
1 Feld-Ulme Ulmus campestris gr.
1 Flatter-Ulme Ulmus effusa gr.
3 Morgenländische Platane Platanus orientalis gr.
2 Amerikanische Platane Platanus occidentalis gr.
49 Stück“ (?)
(Anzahl der Schilder, Name deutsch und lateinisch, Schildgröße mgr. = mittelgroß, gr.= groß)
II.4 Polizeiverordnung von 1864
(Quelle: Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 36/35)
„Aufgrund §§5 und 6 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 verfügt der
unterzeichnende Bürgermeister von Müngersdorf zur Sicherung des Stadtgartens bei Cöln folgende Polizeiverordnung:
§1 Die Anlagen des Stadtgartens sind vom 1. November bis 1. März von Morgens 8 bis Abends 5 Uhr, vom 1. März bis 1. Mai von Morgens 6 bis Abends 7 Uhr, vom 1. Mai bis 1. November von Morgens 5 bis
Abends 9 Uhr dem Publikum geöffnet.
§2 Das Verweilen im Stadtgarten nach Abschluß, das Eindringen durch oder über die Hecken, das Abpflücken des Obstes, der Blumen, - des Samens, - der Blätter und jede
andere Beschädigung der Pflanzen, - das Freilaufenlassen von Hunden, - das Verunreinigen des Gartens und der Bänke, - das Beschädigen der letzteren durch Einschnitte oder auf sonstige Weise, sowie das Betreten der
Beete und Rasenflächen ist untersagt.
§3 Übertretungen dieser Polizeiverordnung werden [...] mit Geldbuße bis zu 3 Talern, im Vermögensfalle mit verhältnismäßiger Gefängnisstrafe geahndet.
Ehrenfeld, den 21. September 1864
Der Oberbürgermeister“
II.5 Polizeiverordnung von 1889
(Quelle: Historisches Archiv der Stadt Köln, Best.36/39)
„Neue Polizei-Verordnung der Stadt Köln zum Schutze der öffentlichen Anlagen in dem Stadtbezirke Köln vom 1. Mai 1889: (Quelle: Stadtanzeiger vom 30. März 1889)
[...]
§2 Wer Hunde besitzt und führt, ist verpflichtet, dieselben vom Betreten der Rasenflächen und Anpflanzungen abzuhalten. Außerdem müssen Hunde [...] im Stadtgarten [...] jederzeit an der Leine geführt
werden.
§3 Jedes Betreten des Rasens, der Gartenbeete und der Gebüsche, jedes Klettern auf die Bäume, jede Beschädigung der Bäume und Pflanzen, der Bänke, Pavillons, Einfriedigungen etc., insbesondere
das Abbrechen von Blumen, Früchten, Samen und anderen Pflanzenteilen, jede Verunreinigung der Anlagen, besonders auch das Wegwerfen von Papier und dergl., das Scheuchen und Fangen der Singvögel, das Ausnehmen der
Nester, alles Schreien, Lärmen und Werfen von Steinen ist untersagt.
§4 Das Umherspielen und Jagen der Kinder auf den Wegen, sowie das Aufgraben der Wege mit Schaufeln und Hacken aller Art ist
untersagt und nur auf den dazu eingerichteten Kinder-Spielplätzen gestattet.
§5 Auf den Gartenbänken zu liegen oder auf dieselben zu treten, ist nicht erlaubt. Kinderwärterinnen mit Kindern dürfen nur
diejenigen Bänke benutzen, welche als "Kinderbank" gekennzeichnet sind. Überhaupt hat das Publicum bei der Benutzung der Bänke sowohl als bei allen anderen Gelegenheiten den Anweisungen der Aufseher Folge
zu leisten.
§6 Der Stadtgarten (und der Volksgarten) sind dem Publicum nur in den vom Bürgermeister bekannt zu machenden Zeiten geöffnet.
§7 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung
werden [...] mit einer Geldbuße von 1 bis 30 Mark geahndet.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Mai 1889 in Kraft.
Köln, den 24. März 1889
Der Polizeipräsident“
Anhang III: Aktuelle Gehölzbestandslisten